Das Verfahren für die Einreise in die Republik Usbekistan mit einem Visum
Das Verfahren für die Einreise in die Republik Usbekistan mit einem Visum.
In Übereinstimmung mit der usbekischen Gesetzgebung können ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit einem Einreisevisum nach Usbekistan einreisen und durch sein Hoheitsgebiet reisen.
Visa werden ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen von den usbekischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland auf der Grundlage der Visumunterstützung und der fernschriftlichen Bestätigung durch das Außenministerium Usbekistans erteilt.
1. DIPLOMATISCHE und OFFIZIELLE VISA.
Inhaber von Diplomaten-/Amts-/Amtspässen und UN-Pässen (UNLP BLAU), die nicht in der Liste der Länder aufgeführt sind, mit denen die Visumfreiheit gilt, können nur auf der Grundlage von Einreisevisa, die von diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Usbekistans im Ausland auf der Grundlage der Visumunterstützung (Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan) ausgestellt werden, nach Usbekistan einreisen oder innerhalb seines Hoheitsgebiets reisen.
Die Visumunterstützung wird auf der Grundlage des Antrags der einladenden Organisation, des einladenden Unternehmens und der sich ständig oder vorübergehend in Usbekistan aufhaltenden Personen erteilt und dem Außenministerium der Republik Usbekistan vorgelegt.
Um ein Visum zu erhalten, müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose folgende Dokumente bei der Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland auf der Grundlage des Fernschreibens - Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan - einreichen
- ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);
- Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
- Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
- eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
- Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
Inhaber von Diplomaten- und UNLP-Pässen sind von Konsular- und anderen Gebühren befreit.
2. TOURISTISCHES VISUM.
Ausländische Staatsbürger, Staatenlose und andere Personen, die nicht unter die im Abschnitt "Das Verfahren für die visumfreie Einreise nach Usbekistan" genannte vereinfachte Regelung fallen und Usbekistan zu touristischen Zwecken besuchen möchten, sollten sich an Reisebürounternehmen wenden, um ein Visum für Usbekistan zu erhalten. Das usbekische Reisebüro reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan ein. Auf dieser Grundlage sendet die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums ein Fernschreiben an die Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland.
Das Reisebüro teilt dem ausländischen Staatsangehörigen die Telexnummer mit, auf deren Grundlage der ausländische Staatsangehörige der Botschaft die folgenden Unterlagen zur Erlangung eines Touristenvisums vorlegt.
Das Reisebüro teilt dem ausländischen Staatsangehörigen die Telexnummer mit, auf deren Grundlage der ausländische Staatsangehörige der Botschaft die folgenden Unterlagen zur Erlangung eines Touristenvisums vorlegt.
- ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);
- Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
- Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
- eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
- Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
3. INVESTITIONSVISUM.
Das Investitionsvisum wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren für ausländische Staatsbürger und Staatenlose ausgestellt, die in die Wirtschaft der Republik Usbekistan in der Höhe von nicht weniger als 8.500 mal den grundlegenden Schätzwert, der in der Republik Usbekistan zum Zeitpunkt der ausländischen Investitionen festgelegt wurde, in Form des Erwerbs von Anteilen und Interessen von Wirtschaftsgesellschaften sowie der Gründung von Unternehmen mit ausländischen Investitionen investiert haben, und zwar auf Antrag dieser Unternehmen mit der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer, ohne das Territorium der Republik Usbekistan zu verlassen.
Gleichzeitig wird den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder) des Investors ein Gastvisum "PV-2" für die Gültigkeitsdauer des Visums "INV" mit dem Recht ausgestellt, es zu verlängern, ohne die Republik Usbekistan zu verlassen.
Bürger ausländischer Staaten, einschließlich der Gründer (Teilnehmer) von Unternehmen mit ausländischen Investitionen, die Investitionen in die Organisation auf dem Territorium der Republik Usbekistan getätigt haben Unternehmen für die Produktion von Waren und Dienstleistungen in Höhe von mindestens 3 Millionen US-Dollar, in einem vereinfachten Verfahren wird eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Usbekistan für 10 Jahre ausgestellt;
Ausländische Investoren, die eine Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Usbekistan oder ein "Investitionsvisum" haben, sowie ihre Familienangehörigen haben das Recht, medizinische und Bildungsdienstleistungen zu Bedingungen in Anspruch zu nehmen, die für Bürger der Republik Usbekistan festgelegt sind.
4. GESCHÄFTSVISUM.
Die Liste der Dokumente für Geschäftsvisa für ausländische Bürger:
- ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);
- Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
- Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
- eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
- Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
5. GAST VISUM.
Bei der Absicht, einen ausländischen Staatsbürger auf das Territorium Usbekistans einzuladen, reicht die einladende Person einen Antrag bei der örtlichen Zweigstelle des Innenministeriums der Republik Usbekistan ein, wo eine Mitteilung zur späteren Vorlage durch die einladende Person an die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan ausgegeben wird. Auf der Grundlage dieser Mitteilung sendet die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums ein Telex an die Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland.
Die einladende Person teilt dem ausländischen Staatsbürger die Telexnummer mit, aufgrund derer der ausländische Staatsbürger der Botschaft die folgenden Dokumente zur Erlangung des Gastvisums vorlegt.
- ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);
- Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
- Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
- eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
- Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
6. TRANSIT VISA.
Um ein Transitvisum zu erhalten, muss ein ausländischer Staatsbürger der Botschaft die folgenden Dokumente vorlegen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen auf der Website: evisa.mfa.uz);
- Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
- Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
- eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
- Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
- Um ein Transitvisum zu erhalten, müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose auch über ein Visum des Ziellandes und über Reisedokumente mit einem bestätigten Abreisedatum von Usbekistan in das Zielland verfügen.
Das Transitvisum ist bis zu drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig, die Anzahl der Visa - ein- oder zweimal, die Aufenthaltsdauer - bis zu 72 Stunden bei jeder Einreise.
7. NEUE VISUMKATEGORIEN.
Die folgenden neuen Kategorien (nicht elektronisch) von Einreisevisa wurden für bestimmte Kreise ausländischer Bürger, die Usbekistan besuchen, eingeführt:
- VATANDOSCH - zwei Sommervisa für Einheimische der Republik Usbekistan und ihre Familienangehörigen, mit Einladungen ihrer Verwandten, die Staatsangehörige der Republik Usbekistan sind und ihren ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Usbekistan haben;
- STUDENTENVISUM - ein einjähriges Visum, das ausländischen Studenten, die an Bildungseinrichtungen auf dem Territorium der Republik Usbekistan studieren, auf Antrag von Bildungseinrichtungen, Ministerien, Abteilungen und Organisationen der Republik Usbekistan, die Bildungseinrichtungen unter ihrer Gerichtsbarkeit haben, ausgestellt wird;
- AKADEMISCHES VISA - Visum von 3 Monaten bis 2 Jahren für ausländische Personen, die in der Republik Usbekistan eine Forschungs- und Lehrtätigkeit ausüben möchten, ausgestellt auf Antrag der Akademie der Wissenschaften der Republik Usbekistan, von Forschungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen der Republik Usbekistan, Ministerien oder Abteilungen;
- MEDIZINISCHES VISA - Visum bis zu drei Monaten für ausländische Staatsangehörige, die in die Republik Usbekistan einreisen, um sich auf Einladung der medizinischen Einrichtung behandeln zu lassen;
- PILIGRIM VISA - Pilgervisum, ausgestellt für bis zu drei Monate für ausländische Staatsangehörige auf Antrag des Tourismus und des Ausschusses für religiöse Angelegenheiten des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan zum Studium des kulturhistorischen und religiösen und spirituellen Erbes, der Traditionen Usbekistans.
Ausländische Staatsbürger beantragen bei der Botschaft 10 Arbeitstage im Voraus ein Visum für Usbekistan. Für den Fall, dass ausländische Staatsbürger das Visum in weniger als 10 Tagen beantragen, erhöht sich der Satz der Konsulargebühr um 30 Prozent und in weniger als 3 Tagen um 50 Prozent.
Ein Visum kann verweigert werden, wenn einem ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen die Einreise nach Usbekistan gemäß dem festgelegten Verfahren verweigert wird.
DAS VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG VON AUSLÄNDERN,
WOHNHAFT IN USBEKISTAN
Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.
Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.
Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System Emehmon (emehmon.uz) eingeführt.
Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.
Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.
WICHTIG!
Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer von der Botschaft ausgestellten Bescheinigung über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.