Das Verfahren für die visumfreie Einreise nach Usbekistan
Das Verfahren für die visumfreie Einreise nach Usbekistan.
In Übereinstimmung mit der usbekischen Gesetzgebung können ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit oder ohne Einreisevisum nach Usbekistan einreisen und durch sein Territorium reisen, wenn ein visumfreies Regime eingeführt wird.
1. Auf der Grundlage bilateraler internationaler Verträge und der Parität wurde mit der Republik Aserbaidschan, Georgien, der Republik Armenien, der Republik Belarus, der Republik Kasachstan, der Republik Moldau, der Russischen Föderation, der Ukraine, der Kirgisischen Republik (bis zu 60 Tage) und der Republik Tadschikistan (bis zu 30 Tage) eine bilaterale Visumfreiheit eingeführt.
2. Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen gilt für China, Ungarn, Tadschikistan und Turkmenistan (bis zu 30 Tage), Indien, Korea und Vietnam (bis zu 60 Tage), Brasilien, Lettland, Polen, Rumänien, Singapur, Slowakei, Estland, Kuwait und die Türkei (bis zu 90 Tage). Bürger dieser Länder (mit Ausnahme Indiens), die Inhaber eines Diplomatenpasses sind und als Angestellte der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen ihrer Länder, die sich auf dem Territorium Usbekistans befinden, akkreditiert sind, sowie ihre Familienangehörigen haben das Recht, ohne Visum einzureisen und sich für die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit ohne Visum aufzuhalten.
3. Usbekistan hat gegenüber den anderen 75 Ländern, die nicht in Absatz 1 aufgeführt sind (die Liste ist im Anhang beigefügt), einseitig eine Visumfreiheit für 30 Tage eingeführt.
Die Visumfreiheit gilt für Bürger der oben genannten Länder, Inhaber aller Kategorien von Reisepässen (Diplomaten-, Dienst- und allgemeine Zivilpässe), die die Republik Usbekistan besuchen wollen, unabhängig vom Zweck ihrer Reise. Um in das Land einzureisen, muss eine Person im Besitz eines gültigen nationalen Reisepasses oder eines anderen Ersatzdokuments sein, das bei Reisen ins Ausland verwendet wird und dessen Gültigkeit mindestens 6 Monate nach Ausstellung des Visums betragen muss.
Die 30-Tage- und 60-Tage-Visafreiheit beginnt mit dem Überschreiten der Staatsgrenze Usbekistans und sobald sie ausläuft, muss der ausländische Staatsbürger das Land verlassen.
Wenn es notwendig ist, sich länger als 30 oder 60 Tage in Usbekistan aufzuhalten, muss der ausländische Staatsbürger den zuständigen Behörden Usbekistans die erforderlichen Dokumente vorlegen, damit ihm eine der Kategorien von Einreisevisa Usbekistans ausgestellt werden kann.
4. Ab dem 1. Januar 2020 wird eine visumfreie Regelung für ausländische Staatsbürger eingeführt, die den Aufenthaltsstatus der Vereinigten Arabischen Emirate für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet Usbekistans erhalten haben (ausländische Staatsbürger müssen das Original des Aufenthaltsvisums der VAE vorlegen, das zum Zeitpunkt der Einreise in Usbekistan mindestens 90 Tage gültig ist).
5. Ab dem 1. Januar 2020 wurde die Visumfreiheit für die Dauer von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet Usbekistans für ausländische Staatsbürger mit einem biometrischen UNO-Pass (PASSPORT - LAISSEZ-PASSER, Farbe ROT) eingeführt.
6. Visumfreie Einreise in die Republik Usbekistan für ausländische Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters und bei Vorliegen eines biometrischen Reisedokuments für die Gültigkeitsdauer des Visumsbegleiters, jedoch nicht länger als 90 Tage ab dem Datum der Einreise.
Die Visumfreiheit gilt nicht für Staatenlose, einschließlich Personen unter 16 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in den Hoheitsgebieten der genannten Länder haben.
VISAFREIHEIT FÜR TRANSITPASSAGIERE.
Auf den internationalen Flughäfen der Republik Usbekistan gilt eine 5-tägige visumfreie Transitregelung für Bürger aus 54 Ländern (die Liste ist beigefügt), die die Sehenswürdigkeiten Usbekistans besichtigen möchten. Die Passagiere sollten ein Flugticket in ein Drittland erhalten, und die Fluggesellschaft sollte die Grenzbehörden Usbekistans über die Passagiere informieren, die Anspruch auf ein visumfreies Transitvisum haben.
ACHTUNG: Die Praxis zeigt, dass mit Ausnahme von Uzbek Airways nicht alle Fluggesellschaften den Grenzdienst von Usbekistan im Voraus über die Anwesenheit von Transitpassagieren ohne Visum an Bord informieren. In diesen Fällen werden die Passagiere abgeschoben oder müssen ein Ticket für eine andere Strecke kaufen. Um solche Schwierigkeiten für ausländische Staatsbürger, die das Recht auf visumfreien Transit haben, zu vermeiden, wird dringend empfohlen, im Voraus mit der Fluggesellschaft zu klären, ob die Möglichkeit besteht, den Grenzdienst Usbekistans rechtzeitig über Transitpassagiere ohne Visum zu informieren. In Ermangelung eines solchen Dienstes wird ausländischen Bürgern empfohlen, ein elektronisches Visum zu beantragen.
VERFAHREN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON AUSLÄNDISCHEN BÜRGERN,
DIE IN USBEKISTAN SIND.
Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.
Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.
Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System Emehmon (emehmon.uz) eingeführt.
Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.
Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.
WICHTIG!
Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer Bescheinigung der usbekischen Botschaft in Berlin oder des usbekischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.