Über die Einreise in die Republik Usbekistan vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie
Im Zusammenhang mit der Verbreitung eines neuen Coronavirus-Stammes hat die Republikanische Sonderkommission beschlossen, die folgenden Beschränkungen einzuführen:
1. Ab 3. Dezember 2021 internationale Flüge (Einreise in das Territorium der Republik durch Hin-, Rück- und Transitflüge) mit folgenden Ländern werden ausgesetzt: Südafrika, Botswana, Namibia, Simbabwe, Mosambik, Madagaskar, Lesotho, Eswatini, Tansania und Hongkong.
2. Ab 3. Dezember 2021 dürfen die Staatsangehörige der in Absatz 1 genannten Staaten und Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in diesen Staaten sowie Staatsangehörige von Drittstaaten, die sich in den letzten 14 Tagen in diesen Staaten aufgehalten haben, das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan nicht betreten.
3. Ab 3. Dezember 2021 müssen Personen, die per Flugzeug oder Bahn nach Usbekistan einreisen, eine Bescheinigung über das Bestehen eines PCR-Tests auf Coronavirus (innerhalb der letzten 72 Stunden) mit negativem Ergebnis vorlegen.
Liegt keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test auf Coronavirus-Infektionen vor, muss an Flughäfen, Bahnhöfen oder Grenzübergangsstellen ein Schnelltest durchgeführt werden.
4. Für Reisende, die aus Australien, Österreich, Belgien, Großbritannien, Deutschland, Dänemark, Ägypten, Israel, Italien, den Niederlanden und der Tschechischen Republik in das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan einreisen, vorbehaltlich der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen, ist ab dem Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan obligatorische Heimquarantäne oder Quarantäne in einem Hotel auf eigene Kosten für die Dauer von zehn Tagen erforderlich.
Darüber hinaus sind in Usbekistan das Tragen medizinischer Masken, die Einhaltung sozialer Distanz und die Desinfektion vor Ort vorgeschrieben.