Verfahren zur Ausstellung eines Schlüsselzertifikats für elektronische Signaturen
Verfahren zur Ausstellung eines Schlüsselzertifikats für die elektronische digitale Signatur (EDS) für Bürger der
Republik Usbekistan, ausländische natürliche und juristische Personen sowie Staatenlose, die in den Ländern des Konsularbezirks der Botschaft (Deutschland, Tschechische Republik und Schweiz) tätig sind.
Um ein Zertifikat für eine elektronische digitale Signatur (EDS) zu erhalten, muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft vorsprechen und die folgende Liste von Dokumenten einreichen:
NATÜRLICHE PERSON
1. Antrag an den Konsul der Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland (Muster ausdrucken).
2. Ausgefülltes Antragsformular (bitte ausdrucken). Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und am Ende ausgedruckt werden. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit detaillierten Angaben in jedem Feld und ohne Korrekturen und Änderungen wird als gültig angesehen.
3. Original-Reisepass und eine Kopie aller Seiten außer leeren Seiten (2 Seiten auf einem einzigen A4-Blatt).
4. Persönliche Identifikationsnummer einer Person, die in der Republik Usbekistan erhalten wurde (PINFL).
5. Ein Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Staatsbürgers der Republik Usbekistan oder eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet eines anderen Landes belegt. Insbesondere die entsprechende Visummarke im Reisepass, die Aufenthaltsgenehmigung oder eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörden in Deutschland, der Tschechischen Republik, der Schweiz, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Das vorzulegende Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer ins Usbekische oder Russische übersetzt werden.
6. USB-Stick für EDS-Schlüsselzertifikat - 1 Stk.
2. Ausgefülltes Antragsformular (bitte ausdrucken). Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und am Ende ausgedruckt werden. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit detaillierten Angaben in jedem Feld und ohne Korrekturen und Änderungen wird als gültig angesehen.
3. Original-Reisepass und eine Kopie aller Seiten außer leeren Seiten (2 Seiten auf einem einzigen A4-Blatt).
4. Persönliche Identifikationsnummer einer Person, die in der Republik Usbekistan erhalten wurde (PINFL).
5. Ein Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Staatsbürgers der Republik Usbekistan oder eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet eines anderen Landes belegt. Insbesondere die entsprechende Visummarke im Reisepass, die Aufenthaltsgenehmigung oder eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörden in Deutschland, der Tschechischen Republik, der Schweiz, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Das vorzulegende Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer ins Usbekische oder Russische übersetzt werden.
6. USB-Stick für EDS-Schlüsselzertifikat - 1 Stk.
7. Kopie der Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in der Höhe:
a) für Bürger der Republik Usbekistan - 40 Euro;
b) für ausländische Bürger - 70 Euro.
a) für Bürger der Republik Usbekistan - 40 Euro;
b) für ausländische Bürger - 70 Euro.
8. Datei für die oben genannten Dokumente, die eingereicht wurden - 1 St. (Muster).
RECHTSPERSON
1. Notariell beglaubigtes Schreiben mit einer Übersetzung an den Konsul der Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland. Das Schreiben sollte den vollständigen Namen der juristischen Person und die Steueridentifikationsnummer (TIN) enthalten. Das Schreiben muss von einem vereidigten Übersetzer ins Usbekische oder Russische übersetzt werden.
2. Ein Schreiben einer juristischen Person und eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Ausstellung eines EDS-Schlüssels und eines EDS-Schlüsselzertifikats an den Inhaber des privaten Schlüssels. Wenn der Inhaber einer elektronischen digitalen Signatur (EDS) ein Vertreter einer juristischen Person ist (mit Ausnahme des Leiters einer juristischen Person), müssen Name, Vorname, Vatersname und Position des Inhabers des EDS-Schlüsselzertifikats im Formular angegeben werden.
3. Der ausgefüllte Fragebogen (bitte ausdrucken). Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und am Ende ausgedruckt werden. Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen mit detaillierten Angaben in jeder Spalte, ohne Korrekturen und Änderungen, wird als gültig angesehen. (siehe Beispiel).
4. Persönliche Identifikationsnummer einer Person, die in der Republik Usbekistan erhalten wurde (PINFL).
2. Ein Schreiben einer juristischen Person und eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Ausstellung eines EDS-Schlüssels und eines EDS-Schlüsselzertifikats an den Inhaber des privaten Schlüssels. Wenn der Inhaber einer elektronischen digitalen Signatur (EDS) ein Vertreter einer juristischen Person ist (mit Ausnahme des Leiters einer juristischen Person), müssen Name, Vorname, Vatersname und Position des Inhabers des EDS-Schlüsselzertifikats im Formular angegeben werden.
3. Der ausgefüllte Fragebogen (bitte ausdrucken). Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und am Ende ausgedruckt werden. Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen mit detaillierten Angaben in jeder Spalte, ohne Korrekturen und Änderungen, wird als gültig angesehen. (siehe Beispiel).
4. Persönliche Identifikationsnummer einer Person, die in der Republik Usbekistan erhalten wurde (PINFL).
5. Original und eine Kopie des Reisepasses des Leiters der juristischen Person.
6. Original und Kopie des Reisepasses des Bevollmächtigten.
7. USB-Stick für EDS-Schlüsselzertifikat - 1 Stk.
8. Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in Höhe von - 70 EUR.
6. Original und Kopie des Reisepasses des Bevollmächtigten.
7. USB-Stick für EDS-Schlüsselzertifikat - 1 Stk.
8. Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in Höhe von - 70 EUR.
9. Datei für die oben genannten Dokumente, die eingereicht wurden - 1 St. (Muster).
Die Zahlung für alle konsularischen Aktivitäten in der Botschaft kann erfolgen:
- per Bankkarte während des Empfangs in der Botschaft;
- per Überweisung vor dem Empfang in der Botschaft (Überweisungsbeleg), in diesem Fall sollte den Unterlagen eine Kopie des Belegs beigefügt werden.
- per Bankkarte während des Empfangs in der Botschaft;
- per Überweisung vor dem Empfang in der Botschaft (Überweisungsbeleg), in diesem Fall sollte den Unterlagen eine Kopie des Belegs beigefügt werden.
Bankverbindung der Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin:
Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 100.70000
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin
Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 100.70000
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin