Anforderung von Dokumenten aus der Republik Usbekistan.
Auf der Grundlage von Anträgen usbekischer Staatsbürger, ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser, die im Konsularbezirk der Botschaft (Deutschland, Tschechische Republik und Schweiz) ansässig sind, ersucht die Konsularabteilung der Botschaft usbekische Staatsorgane, Institutionen und Organisationen mit Sitz in Usbekistan um Dokumente über die staatliche Registrierung von Personenstandsakten, Ausbildung, Berufserfahrung und andere Dokumente, die sich auf die Rechte und Interessen der Antragsteller beziehen.
Auf Ersuchen von usbekischen Staatsbürgern, Ausländern und Staatenlosen und auf Ersuchen von in Usbekistan ansässigen Institutionen und Organisationen durch das Außenministerium fordert die Botschaft von den zuständigen Behörden Deutschlands, der Tschechischen Republik und der Schweiz Unterlagen über die Rechte und rechtlichen Interessen der Antragsteller an.
Originale von Arbeits- und Rentenausweisen, Militärkarten, Führerscheinen usw. dürfen nicht eingefordert, ins Ausland geschickt oder mitgenommen werden.
Wiederholte Heiratsurkunden können ebenfalls nicht verlangt werden, wenn die Ehe aufgelöst wird, ebenso wenig wie Geburtsurkunden des Verstorbenen. Geburtsurkunden von Minderjährigen werden von ihren gesetzlichen Vertretern eingeholt. Sterbeurkunden können von Verwandten des Verstorbenen oder von juristischen Personen für amtliche Zwecke beantragt werden.
Um Dokumente aus Usbekistan anzufordern, ist es notwendig, der Konsularabteilung der Botschaft die folgende Liste von Dokumenten in 3 Exemplaren zur Verfügung zu stellen:
3. Die Kopie des Reisepasses von allen Seiten (außer leeren Seiten). Die Kopie des Reisepasses kann für 2 Seiten auf einer Seite des A4-Blattes bereitgestellt werden.
4. Foto 3,5 x 4,5 cm (3 Stk.).
8. Kopie der Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in der Höhe:
a) für Bürger der Republik Usbekistan - 30 Euro;
b) für ausländische Bürger - 70 Euro.
9. Den Dokumenten sollte ein ausreichend gekennzeichneter Rückumschlag (Format B4, 250x353 mm) zum Preis von 4,55 Euro beigelegt werden, in dem die Rücksendeadresse für eine Antwort oder die Rücksendung der Dokumente an den Antragsteller zur Überarbeitung angegeben ist.
WICHTIG!
Für den Fall, dass der Antragsteller aus triftigen Gründen nicht in der Lage ist, persönlich einen Antrag zu stellen, ist es möglich, das durch andere Personen oder per Post übermittelte Dokumentenpaket vorläufig zu prüfen. Dieses Verfahren wird nur in Absprache mit der Konsularabteilung durchgeführt. Nach der Vereinbarung senden Sie bitte den Dokumentensatz und legen dem Antrag einen ausreichend gekennzeichneten Rückumschlag (Format B4, 250x353 mm) für 4,55 Euro mit der Angabe der Rücksendeadresse bei, um eine Antwort zu senden oder die Dokumente an den Antragsteller zur Überarbeitung zurückzusenden.
Falls die erforderlichen Dokumente in den Archivinstitutionen der Republik Usbekistan nicht gefunden werden, erhält der Antragsteller einen Brief, in dem er über das Fehlen der angeforderten Dokumente oder Informationen informiert wird. In diesem Fall wird die Konsulargebühr nicht zurückerstattet.
Seit 01.06.2018. Das Innenministerium Usbekistans hat damit begonnen, über das einheitliche Portal der öffentlichen Dienste my.gov.uz ein elektronisches Strafregisterzertifikat (oder Strafregister) mit einem QR-Code auszustellen. Dazu muss sich der Antragsteller auf die angegebene Website begeben, sich dort registrieren lassen und die weiteren Anweisungen und Hinweise der Website befolgen.
- per Bankkarte beim Empfang in der Botschaft;
- bei Überweisung vor dem Empfang bei der Botschaft (Überweisungsbeleg), die Kopie der Quittung ist den Unterlagen beizufügen.
Bankverbindung der Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin:
Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 100.70000
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin