Einreiseverfahren in die Republik Usbekistan vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie
Im Zusammenhang mit der Verbreitung eines neuen Coronavirus-Stammes hat die Republikanische Sonderkommission beschlossen, die folgenden Beschränkungen einzuführen:
Ab 15. Januar 2022 müssen Personen, die per Flugzeug oder Bahn nach Usbekistan einreisen, eine Bescheinigung über das Bestehen eines PCR-Tests auf Coronavirus (innerhalb der letzten 48 Stunden) mit negativem Ergebnis vorlegen.
Gleichzeitig ist es erforderlich, an Flughäfen, Bahnhöfen oder Grenzübergangsstellen ein Schnelltest zu bestehen.