Verfahren zur Erlangung einer persönlichen Identifikationsnummer für eine natürliche Person in der Republik Usbekistan
Verfahren für die Erteilung einer persönlichen Identifikationsnummer für natürliche Personen in der Republik Usbekistan (PINFL) an Bürger der Republik Usbekistan, ausländische natürliche Personen sowie Staatenlose, die in den Ländern des Konsularbezirks der Botschaft (Deutschland, Tschechische Republik und Schweiz) tätig sind.
Um eine Persönliche Identifikationsnummer für eine natürliche Person in der Republik Usbekistan (PINFL) zu erhalten, muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft einen Antrag stellen und die folgende Liste von Dokumenten vorlegen:
1. Antrag an den Konsul der Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland. In dem Antrag muss der Grund für die Erteilung eines PINFL angegeben werden (Muster ausdrucken).
2. Ausgefülltes Antragsformular (bitte ausdrucken). Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und am Ende ausgedruckt werden. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit detaillierten Angaben in jedem Feld und ohne Korrekturen und Änderungen wird als gültig angesehen.
3. Original-Reisepass und eine Kopie aller Seiten außer leeren Seiten (2 Seiten auf einem einzigen A4-Blatt).
4. Ein Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Staatsbürgers der Republik Usbekistan oder eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet eines anderen Landes belegt. Insbesondere die entsprechende Visummarke im Reisepass, die Aufenthaltsgenehmigung oder eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörden in Deutschland, der Tschechischen Republik, der Schweiz, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt.
5. Kopie der Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in der Höhe - 20 Euro.
2. Ausgefülltes Antragsformular (bitte ausdrucken). Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und am Ende ausgedruckt werden. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit detaillierten Angaben in jedem Feld und ohne Korrekturen und Änderungen wird als gültig angesehen.
3. Original-Reisepass und eine Kopie aller Seiten außer leeren Seiten (2 Seiten auf einem einzigen A4-Blatt).
4. Ein Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Staatsbürgers der Republik Usbekistan oder eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet eines anderen Landes belegt. Insbesondere die entsprechende Visummarke im Reisepass, die Aufenthaltsgenehmigung oder eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörden in Deutschland, der Tschechischen Republik, der Schweiz, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt.
5. Kopie der Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in der Höhe - 20 Euro.
6. Datei für die oben genannten Dokumente, die eingereicht wurden - 1 St. (Muster).
Die Zahlung für alle konsularischen Aktivitäten in der Botschaft kann erfolgen:
- per Bankkarte während des Empfangs in der Botschaft;
- per Überweisung vor dem Empfang in der Botschaft (Überweisungsbeleg), in diesem Fall sollte den Unterlagen eine Kopie des Belegs beigefügt werden.
- per Bankkarte während des Empfangs in der Botschaft;
- per Überweisung vor dem Empfang in der Botschaft (Überweisungsbeleg), in diesem Fall sollte den Unterlagen eine Kopie des Belegs beigefügt werden.
Bankverbindung der Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin:
Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 100.70000
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin
Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 100.70000
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin