Verfassung der Republik Usbekistan
PRÄAMBEL
Das Volk von Usbekistan,
feierlich erklären, dass sie sich zu den Menschenrechten und den Grundsätzen der staatlichen Souveränität bekennen, sich ihrer letztendlichen Verantwortung gegenüber der heutigen und den künftigen Generationen bewusst sind, sich auf die historischen Erfahrungen bei der Entwicklung der usbekischen Staatlichkeit stützen und ihr Bekenntnis zu den Idealen der Demokratie und der sozialen Gerechtigkeit bekräftigen, in Anerkennung des Vorrangs der allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts, im Streben nach einem würdigen Leben für die Bürger der Republik Usbekistan, mit der Aufgabe, einen humanen und demokratischen Rechtsstaat zu schaffen, mit dem Ziel, den bürgerlichen Frieden und das nationale Einvernehmen zu gewährleisten, in der Person ihrer bevollmächtigten Vertreter die vorliegende Verfassung der Republik Usbekistan anzunehmen.