Über die Einreise in die Republik Usbekistan vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie
Personen, die in die Republik Usbekistan mit dem Zug oder Flugzeug einreisen wollen, müssen bei der Anmeldung für den Flug/Zug ein ärztliches Attest vorlegen, das ein negatives Ergebnis des Labortests auf COVID-19 mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion) bestätigt. Das Material darf nicht früher als 72 Stunden vor dem Abflug abgeholt werden.
Eine Liste der Labors und medizinischen Einrichtungen, die berechtigt sind, mittels PCR auf Coronavirus-Infektionen zu testen, finden Sie unter folgendem Link:
Personen, die über Straßengrenzübergänge in die Republik Usbekistan einreisen, unterziehen sich auf eigene Kosten einem Schnelltest auf Coronavirus-Antigen in speziellen Kliniken oder Labors, die an den Grenzübergängen betrieben werden, und werden nur dann in die Republik Usbekistan zugelassen, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Ergebnis des Schnelltests vorgelegt wird.
Personen, die aus Ländern der gelben und roten Zone einreisen, müssen einen obligatorischen Fragebogen ausfüllen und eine 14-tägige selbst auferlegte Isolation an ihrem Wohnsitz oder in ihrem Hotel einhalten. In diesem Fall werden Personen, die aus Ländern der Kategorie "Grüne Zone" einreisen, direkt in die Republik Usbekistan eingelassen (ausgenommen Personen mit Symptomen einer Coronavirus-Infektion).
Reiseveranstalter, die ausländische Staatsangehörige und Staatenlose ohne ständigen Wohnsitz in der Republik Usbekistan als Touristen einladen, müssen erforderlichenfalls Vertretern der Grenztruppen des Staatssicherheitsdienstes und des Staatlichen Zollkomitees der Republik Usbekistan eine Bescheinigung vorlegen, die Angaben über die Personen, die die touristischen Dienstleistungen erbringen, und den Vertrag über die Erbringung der touristischen Dienstleistungen enthält.
An den staatlichen Grenzübergangsstellen der Republik Usbekistan, den internationalen Flughäfen und Bahnhöfen ist allgemein festgelegt, dass Touristen, die aus Ländern der gelben und roten Zone auf eigene Faust nach Usbekistan einreisen, ohne die Dienste eines Reiseveranstalters oder Reisebüros in Anspruch zu nehmen, die Einreise zu allgemeinen Bedingungen gestattet wird.
Im Falle eines positiven Tests auf Anzeichen einer Coronavirus-Infektion bei der Ankunft in der Republik Usbekistan erfolgt die Rückreise des Touristen in das Land seines Wohnsitzes gemäß den geltenden Verfahren für die Beförderung von Passagieren durch die betreffenden Fluggesellschaften oder andere Transportunternehmen.