Usbekistan wird ab dem 10. April Mitglied im Präferenzsystem GSP+ der Europäischen Union.
Ab dem 10. April sollen zollfreie Exportvorteile für Usbekistan aus der Europäischen Union eingeführt werden. Damit kann das Land die Anzahl der zollfrei in die EU gelieferten Waren verdoppeln und auf 6.200 erhöhen.
Am Samstag, den 10. April, tritt das Besondere Präferenzsystem der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (GSP+) für Usbekistan in Kraft. Usbekistan wurde als begünstigtes Land im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (GSP) aufgenommen.
Die Pressekonferenz mit Beteiligung des Ministeriums für Investitionen und Außenhandel und der EU-Delegation in Usbekistan war diesem Ereignis gewidmet.
Im Dezember letzten Jahres hat die Europäische Kommission vorzeitig entschieden, Usbekistan den Status eines Begünstigten des Allgemeinen Präferenzsystems plus GSP+ zu gewähren. Damit kann das Land die Anzahl der zollfrei in die EU gelieferten Waren verdoppeln und auf 6.200 erhöhen.
Das APS+-Schema bietet zusätzliche Möglichkeiten, den Handel zwischen der EU und Usbekistan zu steigern, da die Zölle auf eine Reihe wichtiger Exportprodukte wie Textilien, Kleidung und Kunststoffprodukte abgeschafft werden. Trotz der relativen Nähe zum EU-Markt ist das Handelspotenzial noch nicht voll ausgeschöpft, denn die EU ist nur das siebtgrößte Exportziel für Usbekistan.
Mit dem Beitritt zum GSP+-Schema verpflichten sich Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, 27 internationale Kernkonventionen zu Menschen- und Arbeitsrechten, Umwelt- und Klimaschutz sowie guter Regierungsführung effektiv umzusetzen. Die APS-Vorschriften sehen eine kontinuierliche Überwachung der Verpflichtungen der APS+-Begünstigten vor.