Legalisierung und Apostille
III. Von staatlichen Stellen Usbekistans ausgestellte Dokumente müssen mit einem Apostille versehen oder ausschließlich von den zuständigen Behörden Usbekistans (Taschkent) beglaubigt sein.
1. Das Originaldokument muss zunächst bei der zuständigen Personenstandsbehörde in der Stadt, in der das Dokument ausgestellt wurde, beglaubigt werden (Beglaubigung).
2. Das beglaubigte Dokument ist zusammen mit einer Kopie und einer Übersetzung bei der Botschaft einzureichen.
3. Original und Kopie des Reisepasses des Antragstellers.
4. Original und Kopie des Dokuments, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt (Aufenthaltsgenehmigung oder entsprechender Aufkleber im Reisepass oder Langzeitvisum).
5. Kopie der Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in Höhe von:
a) für Staatsangehörige der Republik Usbekistan - 25 Euro;
b) für ausländische Staatsangehörige - 65 Euro.
6. Den Unterlagen ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag (Format B4, 250 x 353 mm) im Wert von 4,55 Euro beizufügen, auf dem die Rücksendeadresse für die Antwort oder die Rücksendung der Unterlagen an den Antragsteller zur Überarbeitung angegeben ist.
II. Verschiedene Dokumente (Finanzdokumente, Vollmachten, Bescheinigungen, Rechnungen, Zertifikate usw.).
1. Schreiben des Unternehmens, das die Dokumente bei der Botschaft einreicht.
2. Das Originaldokument muss zunächst von einem Notar beglaubigt und vom Vorsitzenden des zuständigen Bezirksgerichts oder der zuständigen Behörde in der Stadt, in der das Dokument ausgestellt wurde, legalisiert werden.
3. Das beglaubigte Dokument wird zusammen mit einer Kopie und einer Übersetzung bei der Botschaft eingereicht.
4. Original und Kopie des Reisepasses des Antragstellers (wenn es sich um ein Dokument privater Natur handelt).
5. Kopie der Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in Höhe von:
a) für Staatsangehörige der Republik Usbekistan – 35 Euro;
b) für ausländische Staatsangehörige – 115 Euro.
6. Den Unterlagen ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag (Format B4, 250 x 353 mm) im Wert von 4,55 Euro beizufügen, auf dem die Rücksendeadresse für die Antwort oder die Rücksendung der Unterlagen an den Antragsteller zur Überarbeitung angegeben ist.
WICHTIG ZU WISSEN!
2. Die eingereichten Dokumente müssen Originale sein, leserlich geschrieben und ins Usbekische oder Russische übersetzt sein (von einem vereidigten oder bevollmächtigten Übersetzer). Stempel, Unterschriften und Namen müssen so gut wie möglich lesbar sein. Alle Dokumente müssen zusammen mit Kopien eingereicht werden.
3. Dokumente, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Konsularabteilung der Botschaft nicht berücksichtigt.
4. Falsch oder irrtümlich überwiesene Geldbeträge werden nicht zurückerstattet! Aus diesem Grund bittet die Botschaft, vor der Zahlung die Bedingungen für die Einreichung von Dokumenten sorgfältig und aufmerksam zu lesen.
5. Die Botschaft übernimmt keine Verantwortung, Verpflichtungen und Kosten für alle Postsendungen!!! Wenn der Antragsteller damit einverstanden ist, kann er die Dokumente per Post einreichen.
- per Bankkarte während des Empfangs in der Botschaft;
- per Überweisung vor dem Empfang in der Botschaft (Überweisungsbeleg), in diesem Fall sollte den Unterlagen eine Kopie des Belegs beigefügt werden.
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