Der Oliy Majlis der Republik Usbekistan
Der Oliy Majlis ist das oberste staatliche Vertretungsorgan, das die gesetzgebende Gewalt ausübt.Der Oliy Majlis der Republik Usbekistan besteht aus zwei Kammern - der Gesetzgebungskammer (die untere Kammer) und dem Senat (die obere Kammer).Die Amtszeit der Befugnisse der Gesetzgebungskammer und des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan beträgt fünf Jahre.
Die Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan besteht aus einhundertfünfzig Abgeordneten, die auf gesetzlicher Grundlage gewählt werden.
Der Senat des Oliy Majlis der Republik Usbekistan ist die Kammer der territorialen Vertretung und besteht aus Mitgliedern des Senats (Senatoren).
Die Mitglieder des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan werden in gleicher Anzahl - pro sechs Personen - aus der Republik Karakalpakstan, den Regionen und der Stadt Taschkent in geheimer Abstimmung in den entsprechenden gemeinsamen Sitzungen der Abgeordneten von Zhokarghy Kenes der Republik Karakalpakstan, den Vertretungsorganen der Staatsgewalt der Regionen, Bezirke, Städte und Gemeinden, aus den Reihen dieser Abgeordneten gewählt. Sechzehn Mitglieder des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan werden vom Präsidenten der Republik Usbekistan aus dem Kreis der maßgeblichen Bürger mit großer praktischer Erfahrung und besonderen Verdiensten auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kunst, Literatur, Produktion und anderen Bereichen der staatlichen und öffentlichen Tätigkeit ernannt.
Die gemeinsame Sitzung der Gesetzgebungskammer und des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan umfasst:
1) Verabschiedung der Verfassung der Republik Usbekistan, Einführung von Änderungen und Ergänzungen;
2) Verabschiedung der Verfassungsgesetze und Gesetze der Republik Usbekistan, Einführung von Änderungen und Ergänzungen;
3) die Beschlussfassung über die Durchführung eines Referendums der Republik Usbekistan und die Festlegung seines Datums;
4) Festlegung der Hauptrichtungen der Innen- und Außenpolitik der Republik Usbekistan und Verabschiedung strategischer staatlicher Programme;
5) die Festlegung der Struktur und der Befugnisse der gesetzgebenden, vollziehenden und gerichtlichen Organe der Republik Usbekistan;
6) die Aufnahme neuer Staatsformationen in die Republik Usbekistan und die Genehmigung von Entscheidungen über die Abspaltung von der Republik Usbekistan;
7) legislative Regelung des Zoll-, Währungs- und Kreditwesens;
8) Genehmigung des vom Ministerkabinett der Republik Usbekistan vorgelegten Staatshaushalts der Republik Usbekistan und Kontrolle seiner Ausführung;
9) Festlegung von Steuern und anderen obligatorischen Zahlungen;
10) die gesetzliche Regelung der administrativen und territorialen Struktur und die Änderung der Grenzen der Republik Usbekistan;
11) Bildung, Annullierung und Umbenennung von Bezirken, Städten, Gemeinden und Regionen sowie Änderung ihrer Grenzen;
12) Einführung von staatlichen Auszeichnungen und Titeln;
13) Ratifizierung der Dekrete des Präsidenten der Republik Usbekistan über die Bildung und Abschaffung von Ministerien, Staatskomitees und anderen Organen der Staatsverwaltung;
14) Bildung der Zentralen Wahlkommission der Republik Usbekistan;
15) Prüfung und Billigung eines Kandidaten des Ministerpräsidenten der Republik Usbekistan nach der Ernennung des Präsidenten der Republik Usbekistan sowie Anhörung und Erörterung von Berichten des Ministerpräsidenten über dringende Fragen der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes;
16) Wahl eines Ombudsmanns des Oliy Majlis der Republik Usbekistan für Menschenrechte und seines Stellvertreters;
17) Prüfung des Berichts der Rechenkammer der Republik Usbekistan;
18) Ratifizierung eines Dekrets des Präsidenten der Republik Usbekistan über die Erklärung des Kriegszustands im Falle eines Angriffs auf die Republik Usbekistan oder der Notwendigkeit der Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen zur gegenseitigen Verteidigung gegen Aggression;
19) Ratifizierung der Dekrete des Präsidenten der Republik Usbekistan über die Verkündung der allgemeinen und teilweisen Mobilisierung, Einführung, Verlängerung und Aufhebung des Ausnahmezustands;
20) die Ratifizierung und Kündigung internationaler Verträge;
21) Durchführung der parlamentarischen Kontrolle und anderer in der Verfassung vorgesehener Befugnisse.
Zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan gehören
1) die Wahl des Präsidenten der Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan und seiner Stellvertreter, der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter;
2) die Lösung der Fragen der Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten der Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan auf Empfehlung des Generalstaatsanwalts der Republik Usbekistan;
3) Entscheidungen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Organisation ihrer Tätigkeit und dem internen Zeitplan der Kammer zu treffen;
4) Beschlussfassung über spezifische Fragen des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens sowie über Fragen der Innen- und Außenpolitik des Staates.
Zu den ausschließlichen Befugnissen des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan gehören
1) die Wahl des Vorsitzenden des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan und seiner Stellvertreter, der Vorsitzenden von Ausschüssen und ihrer Stellvertreter;
2) Wahl des Verfassungsgerichts der Republik Usbekistan nach der Nominierung des Präsidenten der Republik Usbekistan;
3) Wahl des Obersten Gerichts der Republik Usbekistan auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Usbekistan;
4) Wahl, auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Usbekistan, des Obersten Wirtschaftsgerichts der Republik Usbekistan;
5) Ernennung und/oder Abberufung des Vorsitzenden des Staatskomitees der Republik Usbekistan für Naturschutz von seinen Pflichten auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Usbekistan;
6) Ratifizierung der Dekrete des Präsidenten der Republik Usbekistan zur Ernennung und Abberufung des Generalstaatsanwalts der Republik Usbekistan und des Vorsitzenden des Rechnungshofs von ihren Aufgaben;
7) Ratifizierung der Dekrete des Präsidenten der Republik Usbekistan über die Ernennung und Enthebung des Vorsitzenden des Nationalen Sicherheitsdienstes der Republik Usbekistan von seinen Pflichten;
8) Ernennung und Abberufung der diplomatischen und anderen Vertreter der Republik Usbekistan bei ausländischen Staaten nach Ernennung des Präsidenten der Republik Usbekistan von ihren Pflichten;
9) Ernennung und Abberufung des Vorsitzenden des Vorstands der Zentralbank der Republik Usbekistan von seinen Pflichten auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Usbekistan;
10) nach der Ernennung des Präsidenten der Republik Usbekistan Verabschiedung von Amnestieakten durch den Präsidenten der Republik Usbekistan;
11) auf die Ernennung des Generalstaatsanwalts der Republik Usbekistan, der sich mit Fragen der Aberkennung der Immunität eines Mitglieds des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan befasst;
12) Anhörung der Berichte des Generalstaatsanwalts der Republik Usbekistan, des Vorsitzenden des Staatskomitees der Republik Usbekistan für Naturschutz, des Vorsitzenden des Vorstands der Zentralbank der Republik Usbekistan;
13) Annahme von Beschlüssen über Fragen im Zusammenhang mit der Organisation ihrer Tätigkeit und dem internen Zeitplan der Kammer;
14) die Annahme von Beschlüssen über spezifische Fragen des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens sowie über Fragen der Innen- und Außenpolitik des Staates.
Das Recht, Gesetze zu initiieren, steht dem Präsidenten der Republik Usbekistan, der Republik Karakalpakstan, über ihr höchstes Vertretungsorgan der Staatsgewalt, die Abgeordneten der Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan, das Ministerkabinett der Republik Usbekistan zu, das Verfassungsgericht, das Oberste Gericht, das Wirtschaftsobergericht, den Generalstaatsanwalt der Republik Usbekistan und wird durch die Einbringung eines Gesetzentwurfs der Subjekte des Gesetzesinitiativrechts in die Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan ausgeübt.