Arbeitsmigration: Präsident legt Aufgaben zur Weiterentwicklung des Systems fest

Präsident Shavkat Mirziyoyev hat eine Sitzung zur Arbeitsmigration und zur gezielten Sprach- und Berufsausbildung von Menschen abgehalten, die im Ausland arbeiten möchten.
Die Nachfrage auf dem globalen Arbeitsmarkt verändert sich. Weltweit arbeiten heute 168 Millionen Menschen als Arbeitsmigranten im Ausland. Einerseits gibt es in Usbekistan viele Bürger, die im Ausland arbeiten möchten, andererseits wächst in zahlreichen Ländern der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Das Staatsoberhaupt betonte, es gelte, beides zusammenzubringen und die Menschen gezielt auf konkrete Arbeitsplätze vorzubereiten.
In den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit im Bereich der geregelten Arbeitsmigration deutlich ausgebaut. Bestand sie früher nur mit drei Staaten, sind es heute 27. Die Zahl der großen ausländischen Arbeitgeber, mit denen kooperiert wird, ist um fast 400 gestiegen. Zwar hat sich die Zahl der im Ausland arbeitenden Landsleute innerhalb von zehn Jahren halbiert, die Geldüberweisungen an ihre Familien haben sich jedoch vervierfacht. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Bürger qualifizierte und gut bezahlte Stellen finden.
Zwischen den Regionen bestehen allerdings nach wie vor große Unterschiede. Während die durchschnittliche monatliche Überweisung pro Arbeitsmigrant im Gebiet Fergana bei 1.850 Dollar liegt, erreicht sie in manchen Regionen nicht einmal 400 Dollar. Die Hokims (Gouverneure), Botschafter und Leiter der Fachschulen (Technikums) wurden aufgefordert, ihre Arbeit bei der Vorbereitung der Bürger auf gut bezahlte Stellen zu überdenken.
In Deutschland, der Türkei, der Slowakei und Katar gibt es gelungene Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Fachschulen. Auch die Botschafter in anderen Ländern sollen die Chancen der dortigen Arbeitsmärkte in konkrete Stellenangebote und Ausbildungsprogramme ummünzen.
Die Europäische Union hat die Anwerbung von Fachkräften aus Zentralasien erstmals in ihre Migrationsstrategie aufgenommen. Auch Großbritannien benötigt 33.000 Arbeitskräfte. Dennoch reisen Bürgerinnen und Bürger von Usbekistan bislang überwiegend als Saisonkräfte für die Landwirtschaft dorthin. Als Aufgaben wurden festgelegt: konkrete Vereinbarungen mit Arbeitgebern in Medizin, Logistik und Industrie zu schließen, die bestehenden Möglichkeiten mit Italien zu nutzen und die Teilnahme am Programm „Jugendmobilität“ zu klären.
Der Präsident hob hervor, dass Fremdsprachenkenntnisse eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gut bezahlte Stelle sind. Im Land gibt es knapp 200.000 junge Menschen, die gründlich Englisch gelernt und ein Zertifikat erworben haben. Für sie sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und weiteren Ländern ausgebaut werden.
Allein in diesem Jahr gingen aus Deutschland Anfragen für 45.000 Fachkräfte ein, vermittelt wurden jedoch nur 2.000 Personen. Der Grund ist der Mangel an Fachkräften mit Deutschkenntnissen. Deshalb sei es wichtig, Berufs- und Sprachausbildung miteinander zu verbinden und die Lehrpläne der Fachschulen an den Anforderungen ausländischer Arbeitgeber auszurichten.
In jedem Gebiet sollen zwei bis drei Fachschulen neben der Berufsausbildung auch Deutschunterricht anbieten. Im internationalen Ausbildungszentrum „Intil“ hat unter Beteiligung von telc bereits die Ausbildung von 100 Deutschlehrkräften begonnen, die im kommenden Jahr an Fachschulen in den Regionen eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen weitere 500 deutsche Muttersprachler für Schulen und Fachschulen gewonnen und die staatlich finanzierten Studienplätze für Deutschlehrkräfte an den Hochschulen verdoppelt werden.
Die ersten Stellvertreter der Gebietshokims werden die Erfahrungen des Zentrums „Intil“ auswerten und im kommenden Jahr in jeder Region ein zentrales Migrationszentrum eröffnen. Dafür erhält jedes Gebiet 8 Milliarden Sum. Ziel für das kommende Jahr ist es, 10.000 Menschen beruflich und sprachlich auszubilden und in Arbeit in Deutschland zu vermitteln.
Große ausländische Unternehmen zeigen Interesse daran, ihre benötigten Fachkräfte an usbekischen Fachschulen ausbilden zu lassen. Innerhalb eines Monats sollen daher 20 Fachschulen ausgewählt und ihre Lehrpläne an die Anforderungen ausländischer Arbeitgeber angepasst werden. Zudem ist geplant, in jedem Gebiet zwei bis drei weitere Fachschulen in die Verwaltung großer Unternehmen zu übergeben, die dort jährlich mindestens 30.000 einsatzbereite Fachkräfte ausbilden sollen.
Diese Fachschulen werden für 15 Jahre übertragen; die Absolventen erhalten ein staatlich anerkanntes Qualifikationszertifikat. Ausgaben für Ausbildung und Ausstattung sollen steuerlich abzugsfähig sein. Außerdem sind Zuschüsse für jeden Absolventen vorgesehen, der im Ausland eine gute Stelle findet.
Bei der Sitzung wurde auch die Arbeit der privaten Arbeitsvermittlungsagenturen analysiert. Seit der Vereinfachung der Lizenzvergabe hat sich ihre Zahl innerhalb von zwei Jahren verdreifacht, die Zahl der über sie ins Ausland vermittelten Personen sogar verfünffacht.
Ab dem kommenden Jahr wird die Vermittlung von Bürgern ins Ausland an zuverlässige private Agenturen übertragen. Für jede Person, die sie in eine gut bezahlte Stelle vermitteln, erhalten sie eine Prämie von 1,5 Millionen Sum. Über die Agenturen wird ein öffentliches Ranking geführt; entscheidende Kriterien sind die Vermittlungserfolge, der Schutz der Rechte der Bürger und die sozialen Garantien.
Allein in diesem Jahr stehen in 34 Ländern 287.000 Arbeitsplätze zur Verfügung, doch die Bürger werden darüber nur unzureichend informiert.
Künftig sollen Informationen zu jeder Stelle im Ausland – Anforderungen, erforderliche Sprachkenntnisse und Ausbildungsmöglichkeiten – bis in jede Mahalla (Nachbarschaftsgemeinschaft) gelangen. Die sogenannte „Mahalla-Sieben“, ein Gremium aus sieben Verantwortlichen vor Ort, erfasst Bürger, die im Ausland arbeiten möchten, auf der Plattform „Online-Mahalla“. Die Hokims und die zuständigen Stellen sind für deren Sprach- und Berufsausbildung sowie die Vermittlung verantwortlich. Die Gebietshokims überprüfen die Ergebnisse monatlich, die Bezirkshokims zweimal im Monat.
Von den Botschaftern wird erwartet, dass sie sich nicht auf Vereinbarungen mit Arbeitgebern beschränken, sondern auch Fragen zu Quoten, Arbeitsvisa und der Anerkennung von Qualifikationen im Wege der Wirtschaftsdiplomatie lösen. Gemeinsam mit den Hokims tragen sie Verantwortung für den gesamten Prozess bis zur Arbeitsaufnahme und Eingewöhnung der Bürger im neuen Umfeld.
Besonderes Augenmerk galt dem Schutz der Rechte usbekischer Arbeitskräfte im Ausland. Wer in eine schwierige Lage gerät, kann künftig über die Plattform „Online-Mahalla“ eine Meldung absetzen. Falls nötig, kümmert sich der Botschafter persönlich um das Anliegen. Die Hokims wurden beauftragt, die Familien, Eltern und Kinder der im Ausland Arbeitenden zu unterstützen.
„Kein einziger unserer Landsleute, der im Ausland arbeitet, darf mit seinen Problemen allein gelassen werden“, sagte das Staatsoberhaupt.
Erörtert wurde zudem die Beschäftigung von Rückkehrern aus der Arbeitsmigration. Seit Jahresbeginn sind 1.116.000 Menschen zurückgekehrt, darunter Fachkräfte, die im Ausland Erfahrung in Industrie, Bau, Logistik und Dienstleistungen gesammelt haben. Die Hokims und Branchenverantwortlichen sollen dieses Potenzial nutzen und ihnen angemessene Arbeitsplätze anbieten.
Dazu wird eine Plattform geschaffen, auf der frühere Arbeitsorte, Berufe und Berufserfahrung der Rückkehrer erfasst werden. Bis Jahresende sollen 250.000 von ihnen eine passende Stelle finden; wer sich selbstständig machen möchte, soll Unterstützung erhalten.
Thema war auch die Anerkennung von im Ausland erworbenen Beschäftigungszeiten und Rentenansprüchen. Derzeit arbeiten usbekische Bürger legal in mehr als 40 Ländern und zahlen dort Rentenbeiträge. In diesem Jahr wurden entsprechende bilaterale Abkommen mit Kirgisistan, Aserbaidschan und der Türkei unterzeichnet. Ähnliche Vereinbarungen sollen auch mit weiteren Ländern geschlossen werden, in denen viele Usbeken arbeiten.
Darüber hinaus wurde die Regulierung ausländischer Arbeitskräfte in Usbekistan besprochen. Die Zahl der Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt im Land nähert sich 250.000. Davon besitzen 36.000 eine Arbeitserlaubnis, 24.000 sind Studierende. Über Beschäftigung und Einkommensquellen der übrigen müssten genaue Informationen vorliegen. Zudem wurde betont, dass neue Arbeitsplätze vorrangig mit eigenen Staatsbürgern besetzt werden sollen.
Im Verlauf der Sitzung fand ein Austausch mit Unternehmern aus der Branche statt, außerdem berichteten die Leiter der Regionen.