Usbekistan und die Türkei: Strategische Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer menschenwürdigen Arbeitsmigration

Der bevorstehende offizielle Besuch des Präsidenten der Republik Usbekistan in der Republik Türkei wird dazu beitragen, die vielseitige strategische Partnerschaft zwischen den beiden Ländern weiter zu stärken. Einer der wichtigen Bereiche dieser Beziehungen ist die konsequente und praxisorientierte Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsmigration.
In den letzten Jahren hat Usbekistan seine Politik der Arbeitsmigration grundlegend überarbeitet und sie auf den Prinzipien der Menschenrechte, des sozialen Schutzes und der legalen Beschäftigung aufgebaut. Dieser Ansatz definiert die Gewährleistung einer sicheren, legalen und menschenwürdigen Beschäftigung der Bürger im Ausland als eine der zentralen Prioritäten.
Die Zusammenarbeit mit der Republik Türkei entwickelt sich genau in diesem Geist. Das Inkrafttreten eines Abkommens zwischen den Regierungen beider Staaten zum Schutz der Rechte von Arbeitsmigranten und ihrer Familienangehörigen stellte einen wichtigen Meilenstein in der usbekisch-türkischen Zusammenarbeit dar. Dieses Dokument dient der Stärkung der rechtlichen Garantien für Migranten sowie der Vertiefung der institutionellen Kooperation.
Der regelmäßige Dialog zwischen der Migrationsagentur Usbekistans und den zuständigen Behörden der Türkei, gemeinsame Foren sowie Arbeitsmechanismen zielen darauf ab, die Arbeitsmigration geordnet und transparent zu gestalten. Besonders hervorzuheben sind die erzielten Vereinbarungen zur Legalisierung von Bürgern ohne irregulären Status ohne Verhängung administrativer Sanktionen sowie zur rechtlichen Sicherstellung ihrer Arbeits- und Aufenthaltsrechte – ein anschaulicher Ausdruck einer menschenorientierten Politik.
Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, der Zertifizierung sowie der legalen Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte kontinuierlich ausgebaut. Die etablierten Partnerschaften mit großen türkischen Unternehmen ermöglichen die Beteiligung usbekischer Staatsbürger an bedeutenden Infrastruktur- und Industrieprojekten.
Gleichzeitig erfüllt die Vertretung der Migrationsagentur Usbekistans in der Türkei eine wichtige Brückenfunktion, indem sie den Bürgern rechtliche, soziale und beratende Unterstützung bietet und ihre Interessen schützt.
Derzeit haben zudem Verhandlungen über die Ausarbeitung eines Abkommens zur „sozialen Absicherung“ zwischen beiden Staaten begonnen. Durch dieses Abkommen sollen usbekische Staatsbürger, die in der Türkei arbeiten, sowie türkische Staatsbürger, die in Usbekistan tätig sind, die Möglichkeit erhalten, ihre Sozialversicherungsbeiträge zurückzuerhalten. Dadurch eröffnen sich für die Arbeitnehmer bessere Möglichkeiten zur Legalisierung ihrer Beschäftigung und zum Erhalt rechtlicher Garantien.
Usbekistan und die Türkei betrachten die Arbeitsmigration nicht als ein Problem, sondern als ein Instrument für Entwicklung, Stabilität und die Gewährleistung der Menschenwürde. Der Präsidentenbesuch wird diesen Ansatz zweifellos auf eine neue Ebene heben und die humanitäre Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten weiter stärken.