Alle Beschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie sind für alle Einreisenden nach Usbekistan aufgehoben worden
Gemäß dem Beschluss der Republikanischen Sonderkommission werden die vorübergehenden Einreisebeschränkungen nach Usbekistan im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf dem Luftweg, in Grenzbahnhöfen und an Grenzübergängen ab dem 10. Juni 2022 aufgehoben.
In diesem Zusammenhang werden die Vorschriften aufgehoben, wonach ausländische Touristen einen negativen PCR-Test auf Coronaviren, einen Antigen-Schnelltest auf Coronaviren und eine Impfbescheinigung oder einen Impfpass vorlegen müssen.
Die Kommission berücksichtigte die Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus in Usbekistan, die Zahl der hospitalisierten und entlassenen Patienten, die positive Entwicklung der Zahl der unter Quarantäne stehenden Bürger und die epidemiologische Situation im Land sowie die Empfehlungen der WHO und des Ministeriums für Tourismus und Kulturerbe.
In diesem Zusammenhang werden die Vorschriften aufgehoben, wonach ausländische Touristen einen negativen PCR-Test auf Coronaviren, einen Antigen-Schnelltest auf Coronaviren und eine Impfbescheinigung oder einen Impfpass vorlegen müssen.
Die Kommission berücksichtigte die Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus in Usbekistan, die Zahl der hospitalisierten und entlassenen Patienten, die positive Entwicklung der Zahl der unter Quarantäne stehenden Bürger und die epidemiologische Situation im Land sowie die Empfehlungen der WHO und des Ministeriums für Tourismus und Kulturerbe.