E-VISA
E-Visum - ELEKTRONISCHES VISA
nach Usbekistan
nach Usbekistan
Es wurde ein System zur Ausstellung von elektronischen Einreisevisa für ausländische Staatsangehörige eingeführt und eine Liste der Länder aus 77 Ländern, die elektronische Einreisevisa für Usbekistan erhalten können, wurde genehmigt (die Liste ist im Anhang beigefügt).
- Einem ausländischen Staatsbürger wird über das System www.e-visa.gov.uz ein elektronisches Einreisevisum für die Einreise und den Aufenthalt in Usbekistan ausgestellt;
- Das elektronische Visum wird ausländischen Staatsbürgern für die Dauer des Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Usbekistan bis zu 30 Tagen mit einfacher Einreise erteilt (ab 15. März 2019 - doppelte und mehrfache Einreise);
- Das ausgestellte E-Visum ist ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung 90 Tage lang gültig. Wenn die Gültigkeitsdauer des Visums zum Zeitpunkt der Einreise eines ausländischen Staatsbürgers in das Hoheitsgebiet Usbekistans weniger als 30 Tage beträgt, darf die Aufenthaltsdauer des ausländischen Staatsbürgers auf dem Hoheitsgebiet Usbekistans die Gültigkeitsdauer des elektronischen Visums nicht überschreiten;
- im Falle einer Diskrepanz zwischen den Angaben im ausgestellten elektronischen Visum und dem Reisedokument, das die Identität des ausländischen Staatsbürgers bescheinigt, wird das elektronische Visum als ungültig betrachtet.
- Um das elektronische Visum zu erhalten, muss der Antrag über das Portal www.e-visa.gov.uz mindestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Ankunftsdatum in Usbekistan gestellt werden. Das elektronische Visum wird innerhalb von zwei Arbeitstagen ausgestellt, wobei der Tag der Antragstellung nicht mitgerechnet wird;
- wird das ausgestellte elektronische Visum an die E-Mail des Antragstellers geschickt;
- die Höhe der Konsulargebühr für die Bearbeitung und Ausstellung eines elektronischen Einreisevisums beträgt 20 EUR. Die Bezahlung für das elektronische Visum kann online über internationale Zahlungssysteme erfolgen. Im Falle der Verweigerung der Ausstellung eines elektronischen Visums wird die Visumgebühr nicht zurückerstattet;
- das elektronische Visum nicht auf den Reisepass geklebt wird. Ein ausländischer Staatsbürger muss ein elektronisches Visum in gedruckter Form vorlegen, wenn er eine Passkontrollstelle auf der anderen Seite der Grenze passiert.
Es ist zu beachten, dass das elektronische Einreisevisum nur für Bürger ausländischer Staaten ausgestellt wird und nicht für Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern.
Außerdem wurden ab dem 15. März 2019 die folgenden Vielfachen von E-Einreisevisa mit den entsprechenden Konsulargebühren mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen eingeführt.
- elektronisches Visum für die doppelte Einreise - 35 Euro;
- elektronisches Mehrfachvisum - 50 Euro;
- elektronisches Gruppenvisum - 20 EUR pro Person.
- Einem ausländischen Staatsbürger wird über das System www.e-visa.gov.uz ein elektronisches Einreisevisum für die Einreise und den Aufenthalt in Usbekistan ausgestellt;
- Das elektronische Visum wird ausländischen Staatsbürgern für die Dauer des Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Usbekistan bis zu 30 Tagen mit einfacher Einreise erteilt (ab 15. März 2019 - doppelte und mehrfache Einreise);
- Das ausgestellte E-Visum ist ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung 90 Tage lang gültig. Wenn die Gültigkeitsdauer des Visums zum Zeitpunkt der Einreise eines ausländischen Staatsbürgers in das Hoheitsgebiet Usbekistans weniger als 30 Tage beträgt, darf die Aufenthaltsdauer des ausländischen Staatsbürgers auf dem Hoheitsgebiet Usbekistans die Gültigkeitsdauer des elektronischen Visums nicht überschreiten;
- im Falle einer Diskrepanz zwischen den Angaben im ausgestellten elektronischen Visum und dem Reisedokument, das die Identität des ausländischen Staatsbürgers bescheinigt, wird das elektronische Visum als ungültig betrachtet.
- Um das elektronische Visum zu erhalten, muss der Antrag über das Portal www.e-visa.gov.uz mindestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Ankunftsdatum in Usbekistan gestellt werden. Das elektronische Visum wird innerhalb von zwei Arbeitstagen ausgestellt, wobei der Tag der Antragstellung nicht mitgerechnet wird;
- wird das ausgestellte elektronische Visum an die E-Mail des Antragstellers geschickt;
- die Höhe der Konsulargebühr für die Bearbeitung und Ausstellung eines elektronischen Einreisevisums beträgt 20 EUR. Die Bezahlung für das elektronische Visum kann online über internationale Zahlungssysteme erfolgen. Im Falle der Verweigerung der Ausstellung eines elektronischen Visums wird die Visumgebühr nicht zurückerstattet;
- das elektronische Visum nicht auf den Reisepass geklebt wird. Ein ausländischer Staatsbürger muss ein elektronisches Visum in gedruckter Form vorlegen, wenn er eine Passkontrollstelle auf der anderen Seite der Grenze passiert.
Es ist zu beachten, dass das elektronische Einreisevisum nur für Bürger ausländischer Staaten ausgestellt wird und nicht für Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern.
Außerdem wurden ab dem 15. März 2019 die folgenden Vielfachen von E-Einreisevisa mit den entsprechenden Konsulargebühren mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen eingeführt.
- elektronisches Visum für die doppelte Einreise - 35 Euro;
- elektronisches Mehrfachvisum - 50 Euro;
- elektronisches Gruppenvisum - 20 EUR pro Person.
MELDEVERFAHREN FÜR AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER,
WOHNHAFT IN USBEKISTAN
Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.
Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.
Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System Emehmon (emehmon.uz) eingeführt.
Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.
Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.
Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.
Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System Emehmon (emehmon.uz) eingeführt.
Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.
Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.
WICHTIG!
Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer Bescheinigung der usbekischen Botschaft in Berlin oder des usbekischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.